4 Was nachgewiesen wird
Tabelle, die den Pflichten Umsetzen und Überwachen je einen Nachweis und ein Dokument zuordnet. Für die Schulungspflicht verweist sie auf den Schulungsnachweis Geschäftsleitung.
Vorlage aus dem NIS2-Paket
Zwei Vorlagen belegen die drei Pflichten des § 38 BSIG: Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen, Überwachung der Umsetzung und Schulung der Geschäftsleitung. Beide sind im NIS2-Paket enthalten.
Das Dokument
Die Nachweisvorlage Umsetzung und Überwachung (NIS-NW-22) ordnet den beiden Pflichten aus § 38 Abs. 1 BSIG je einen Nachweis zu. Anhang A ist ein Beschluss, mit dem die Geschäftsleitung die Dokumente der zehn Maßnahmenbereiche mit Version und Datum in Kraft setzt, Rollen benennt, Mittel bereitstellt, offene Maßnahmen terminiert und den Berichtsrhythmus festlegt. Anhang B ist der wiederkehrende Bericht an die Geschäftsleitung mit acht festen Abschnitten, von B.1 Stand der zehn Maßnahmenbereiche bis B.8 Stand der Entscheidungen aus dem letzten Bericht.
Der Schulungsnachweis Geschäftsleitung (NIS-NW-23) belegt die Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG. Er legt sieben Inhalte fest, die über einen festgelegten Zeitraum alle behandelt werden, dazu Rhythmus, Formate und Teilnehmerkreis. Anhang A ist die Teilnehmerliste je Schulung mit Unterschrift und Bestätigung der Referentin oder des Referenten, Anhang B eine Mehrjahresübersicht je Mitglied der Geschäftsleitung, die Lücken sichtbar macht.
Beide Vorlagen sagen ausdrücklich, was sie nicht leisten. Haftungsfragen, insbesondere die Haftungsregel des § 38 Abs. 2 BSIG, sind nicht Gegenstand der Nachweisvorlage und rechtlich zu klären. Welche Schulungsdauer und welcher Rhythmus als regelmäßig und ausreichend gelten, legt das Gesetz nicht in Zahlen fest; die Werte in eckigen Klammern sind Vorschläge, die Ihre Geschäftsleitung festlegt.
Vorschau
Verkleinerte Darstellung aus der Datei im Paket. Eckige Klammern markieren die Stellen, die Sie anpassen.
NIS-NW-22: Deckblatt mit Dokumentenlenkung
NIS-NW-22: Inhalt und Änderungshistorie
NIS-NW-23: Deckblatt mit Dokumentenlenkung
Gliederung
Die Gliederung stammt aus der ausgelieferten Datei. Jedes Word-Dokument hat zusätzlich Deckblatt mit Dokumentenlenkung, Inhaltsverzeichnis und Änderungshistorie.
Tabelle, die den Pflichten Umsetzen und Überwachen je einen Nachweis und ein Dokument zuordnet. Für die Schulungspflicht verweist sie auf den Schulungsnachweis Geschäftsleitung.
Wann der Beschluss erstmals gefasst wird, was er benennt, bei welchen Anlässen ein neuer Beschluss nötig ist und dass er regelmäßig bestätigt wird.
Rhythmus, Anlässe für zusätzliche Berichte nach erheblichen Sicherheitsvorfällen und internen Prüfungen und die feste Gliederung in acht Punkten, damit Entwicklungen vergleichbar sind.
Sieben Inhalte, ausgerichtet auf das Ziel des § 38 Abs. 3 BSIG, Risiken und Risikomanagementpraktiken zu erkennen und zu bewerten, mit Beispielen aus dem eigenen Unternehmen.
Schulungsrhythmus und Mindestdauer, Frist für neue Mitglieder, zulässige Formate und die Anrechnung von Übungen des Meldeprozesses oder Krisenübungen.
Je Mitglied der Geschäftsleitung und je Jahr Datum und Format der Schulungen, dazu die geplanten Termine und die Kenntnisnahme durch die Geschäftsleitung.
Auszug
Beide Teile zusammen belegen über die Zeit, dass die Geschäftsleitung die Umsetzung nicht nur angeordnet, sondern auch verfolgt und bei Bedarf nachgesteuert hat.
Die Geschäftsleitung nimmt den Bericht in einer Sitzung entgegen, entscheidet zu jedem Punkt des Entscheidungsbedarfs und hält die Entscheidung mit Verantwortlichen und Termin in Anhang B fest.
Wer neu in die Geschäftsleitung eintritt, wird innerhalb von [drei Monaten] nach Eintritt geschult, unabhängig vom Rhythmus der übrigen Mitglieder.
| Platzhalter | Was Sie festlegen | Dokument |
|---|---|---|
[vierteljährlich] | Wie oft die Geschäftsleitung den Bericht nach Anhang B erhält, mindestens jährlich. | NIS-NW-22 |
[Stunden je Woche oder Prozent der Stelle] | Die Arbeitszeit, die der Beschluss der oder dem ISB zuweist. | NIS-NW-22 |
[Name oder Funktion] | Wer Meldungen nach § 32 BSIG freigibt, wenn die Geschäftsleitung nicht erreichbar ist. | NIS-NW-22 |
[fünf Jahre] | Wie lange Beschlüsse und Berichte aufbewahrt werden. | NIS-NW-22 |
[vier] | Die Mindestdauer der Schulung der Geschäftsleitung in Stunden. | NIS-NW-23 |
[zwei Jahren] | In welchem Zeitraum alle sieben Inhalte einmal behandelt sein müssen. | NIS-NW-23 |
Einsatz
§ 38 BSIG richtet die Pflichten an die Geschäftsleitung selbst: die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umzusetzen, ihre Umsetzung zu überwachen und regelmäßig an Schulungen teilzunehmen. Die Vorlagen schaffen dafür über die Zeit die nötigen Unterlagen: einen Beschluss, Berichte mit dokumentierter Entscheidung und Teilnehmerlisten. Zusammen zeigen sie, dass die Geschäftsleitung die Umsetzung nicht nur angeordnet, sondern auch verfolgt hat.
Der Bericht nach Anhang B bündelt, was die übrigen Dokumente liefern: Kennzahlen und Prüfergebnisse aus der Wirksamkeitsprüfung NIS-VF-13, offene hohe Risiken aus dem Risikoregister, Sicherheitsvorfälle und Meldungen nach § 32 BSIG mit Fristeinhaltung, den Schulungsstand und den Stand der Registrierung nach § 33 BSIG. So hat die Geschäftsleitung alle drei Pflichten an einer Stelle im Blick.
Auf Verlangen einer zuständigen Behörde oder eines Prüfers werden die Nachweise nach Freigabe durch die Geschäftsleitung vorgelegt; vorher werden Betriebsgeheimnisse und personenbezogene Daten geprüft. Beschlüsse und Berichte werden mit Datum, Version und Unterschriften aufbewahrt, damit sich für jeden Zeitpunkt zeigen lässt, welche Maßnahmen in Kraft waren.
Die beiden Dokumente teilen sich die Pflichten: NIS-NW-22 belegt Umsetzung und Überwachung nach § 38 Abs. 1 BSIG mit dem Beschluss in Anhang A und dem Bericht in Anhang B, NIS-NW-23 belegt die Schulung nach § 38 Abs. 3 BSIG mit der Teilnehmerliste in Anhang A und der Mehrjahresübersicht in Anhang B. Verbunden sind sie über den Bericht: Abschnitt B.5 der Nachweisvorlage führt den Schulungsstand der Geschäftsleitung auf, damit alle drei Pflichten an einer Stelle stehen. Die Nachweisvorlage umfasst zwölf Seiten, der Schulungsnachweis acht.
1.490 €netto, zzgl. USt. Einmalig, 25 Dokumente in Word und Excel
Häufige Fragen
Nein. Die Nachweisvorlage klammert Haftungsfragen ausdrücklich aus, auch die Haftungsregel des § 38 Abs. 2 BSIG und das für Ihre Rechtsform geltende Gesellschaftsrecht. Sie ist eine Arbeitshilfe für die Nachweisführung und keine Rechtsberatung.
Ja. Die Vorlage gilt für das Gremium insgesamt. Der Beschluss wird von allen Mitgliedern unterzeichnet oder nach der Geschäftsordnung des Unternehmens gefasst und protokolliert; Anhang A enthält dafür mehrere Unterschriftszeilen.
Das Gesetz nennt keine Zahl. Die Vorlage schlägt eine jährliche Schulung von mindestens vier Stunden vor und die Schulung neuer Mitglieder innerhalb von drei Monaten. Beide Werte stehen in eckigen Klammern und werden von Ihrer Geschäftsleitung festgelegt.
Nach der Vorlage ja, wenn die Inhalte nach Abschnitt 4 behandelt und auf dem Nachweis dokumentiert werden. Das gilt ebenso für eine Übung des Meldeprozesses, an der die Geschäftsleitung teilnimmt.
Beide sind im NIS2-Paket enthalten, zusammen mit dem Schulungskonzept, der Wirksamkeitsprüfung und den übrigen Dokumenten, auf die der Bericht verweist. Das Paket umfasst 25 Dokumente und kostet 1.490 € netto; einzeln werden die Nachweise nicht abgegeben.
Die Vorlagen sind Arbeitshilfen und keine Rechtsberatung. Sie müssen an Ihr Unternehmen angepasst werden. Eine Zusage, dass ein Audit oder eine Prüfung bestanden wird, geben wir nicht.
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