Das Dokument
Was Interner Auditplan und Wirksamkeitsprüfung regelt
Die Vorlage NIS-VF-13 ist ein Verfahren in Word. Es verbindet drei Werkzeuge: eine Tabelle mit 15 vorbereiteten Kennzahlen, zum Beispiel Anteil geschulter Beschäftigter, Anteil fristgerecht eingespielter Patches, offene hohe und sehr hohe Risiken oder Anteil der Konten mit Mehr-Faktor-Anmeldung, jeweils mit Berechnung, Zielwert als Platzhalter, Quelle und liefernder Rolle. Dazu einen internen Auditplan, der jeden der zehn Bereiche des § 30 Abs. 2 BSIG den geprüften Dokumenten, einem Termin und einer prüfenden Person zuordnet, und den regelmäßigen Bericht an die Geschäftsleitung.
Geregelt ist auch, was eine Prüfung aussagekräftig macht: Die prüfende Person bewertet nicht ihre eigene Arbeit, jede Regel auf der Prüfliste wird mit mindestens einem Nachweis geprüft, und Stichproben haben eine Mindestgröße. Jede Feststellung wird als Hauptabweichung, Nebenabweichung oder Verbesserungsvorschlag eingestuft, mit eigenen Fristen für Ursachenanalyse und Umsetzung. Anhang A enthält das Formular für den Bericht einer internen Prüfung mit Feststellungen, Stand früherer Feststellungen und Gesamteinschätzung des Bereichs.
Die Rollen sind auf Geschäftsleitung, Informationssicherheitsbeauftragte (ISB), IT-Verantwortliche, Führungskräfte und Beschäftigte verteilt. Die oder der ISB erhebt die Kennzahlen, führt den Auditplan und verfolgt die Korrekturmaßnahmen. Die Geschäftsleitung gibt Plan und Zielwerte frei und entscheidet über Korrekturmaßnahmen, die Mittel oder Personal brauchen.