Einsatz
Wofür Sie die Betroffenheitsprüfung dokumentieren
Am Anfang der NIS2-Umsetzung steht die Frage, ob das Unternehmen als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung gilt. Das Ergebnis bestimmt die Pflichten: Registrierung nach § 33 BSIG, Risikomanagementmaßnahmen nach § 30, Meldeprozess nach § 32 und Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38. Auch das Ergebnis "nicht betroffen" wird mit Begründung dokumentiert und aufbewahrt, damit die Entscheidung später nachvollziehbar ist.
Das Ergebnisblatt hält das Datum fest, ab dem das Unternehmen als Einrichtung gilt. Nach der Checkliste erfolgt die Registrierung spätestens drei Monate danach; Änderungen der registrierten Angaben werden unverzüglich, spätestens zwei Wochen ab Kenntnis, übermittelt. Weil je Änderung das Datum der Kenntnis und das der Übermittlung eingetragen werden, lässt sich die Einhaltung der Frist später belegen.
Das Ergebnis geht als Grundlage in den Beschluss der Geschäftsleitung nach NIS-NW-22 ein, und der Bericht an die Geschäftsleitung führt den Stand von Registrierung und Betroffenheit regelmäßig auf. Haben Sie vorab den FitNIS2-Navigator oder Informationen des BSI genutzt, halten Sie mit der Vorlage fest, was daraus folgt; solche Informationsangebote ersetzen nach der Vorlage die eigene Prüfung nicht.
Wie die Dokumente zusammenspielen
Die beiden Dokumente folgen aufeinander. NIS-CL-25 klärt nach § 28 BSIG, ob und wie das Unternehmen betroffen ist, und hält im Ergebnisblatt das Datum fest, ab dem es als Einrichtung gilt, sowie das Fristende der Registrierung. NIS-CL-24 setzt genau dort an: Der erste Schritt der Checkliste in Anhang A ist die abgeschlossene Betroffenheitsprüfung, danach führt sie durch Angaben, Registrierungsweg, Übermittlung und Änderungsmeldungen nach § 33 BSIG. Die Dokumentation der Betroffenheitsprüfung umfasst elf Seiten, die Registrierungs-Checkliste neun.