Einsatz
Wofür Sie eine Informationssicherheitsleitlinie brauchen
Die Leitlinie gehört zu den Themen, die in Lieferantenfragebögen zur Informationssicherheit regelmäßig vorkommen. Die Vorlage bringt dafür eine Dokumentenlenkung mit: Freigabe durch die Geschäftsleitung, Gültigkeitsdatum, verantwortliche Rolle und nächster Prüftermin auf dem Deckblatt, dazu eine Änderungshistorie, in der auch eine Prüfung ohne Änderung vermerkt wird.
Im NIS2-Paket ist die Leitlinie dem Bereich Nr. 1 des § 30 Abs. 2 BSIG zugeordnet, Risikoanalyse und Sicherheit in der Informationstechnik. Ihr Anhang A ordnet allen zehn Bereichen die Dokumente des Pakets zu und hat eine Spalte für weitere eigene Nachweise. Abschnitt 1 nennt die Pflichten aus §§ 30, 32, 33 und 38 BSIG und verweist auf die Dokumentation der Betroffenheitsprüfung.
Gegenüber der Geschäftsleitung selbst hält die Leitlinie fest, dass sie Personal, Zeit und Budget bereitstellt, die oder den ISB benennt, den jährlichen Bericht entgegennimmt und über die Behandlung hoher Risiken entscheidet. Für die Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG führt das NIS2-Paket den Nachweis zusätzlich in zwei eigenen Vorlagen: Nachweisvorlage Umsetzung und Überwachung sowie Schulungsnachweis Geschäftsleitung.
Die Fassungen in beiden Paketen
Beide Fassungen haben dieselben neun Abschnitte. Die NIS2-Fassung (NIS-LL-01) ergänzt in Abschnitt 1 die Pflichten aus §§ 30, 32, 33 und 38 BSIG, führt sie in der Anforderungstabelle in Abschnitt 3.1 als eigene Zeile und hat zusätzlich Anhang A mit der Zuordnung zu den zehn Maßnahmenbereichen. Risiken werden dort auf einer Skala von 1 bis 4 nach der Methodik der Risikoanalyse bewertet und im Risikoregister geführt. Die Lieferantenaudit-Fassung (IS-LL-01) bewertet mit niedrig, mittel und hoch und führt die Maßnahmen in der Maßnahmenübersicht zum Vorzeigen. Auch die Liste der mitgeltenden Dokumente verweist jeweils auf das eigene Paket.