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Vorlage aus beiden Paketen

Vorlage Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen: erkennen, melden, behandeln

Die Richtlinie legt fest, was ein Sicherheitsvorfall ist, wie er gemeldet, eingestuft und behandelt wird und wann Kunden und Behörden informiert werden. Im Anhang steht ein Vorfallprotokoll, in der NIS2-Fassung zusätzlich ein Bogen zur ersten Prüfung der Meldepflicht.

  • IS-RL-04 Word, 7 Seiten
  • NIS-RL-04 Word, 8 Seiten
  • Voll bearbeitbar, ohne Kopierschutz

Das Dokument

Was Richtlinie Sicherheitsvorfälle regelt

Abschnitt 4 beschreibt anhand konkreter Beispiele, was als Vorfall gilt: Klick auf einen Link in einer verdächtigen E-Mail, unerwartete Aufforderung zur Bestätigung einer Anmeldung, verlorenes Notebook, Schadsoftware-Warnung, Fehlversand, Anrufe mit Fragen nach Zugangsdaten. Der Grundsatz lautet: Im Zweifel wird gemeldet, und die Einstufung nimmt die Meldestelle vor, nicht die meldende Person.

Gemeldet wird telefonisch oder persönlich, nicht allein per E-Mail. Das betroffene Gerät wird vom Netz getrennt, aber nicht ausgeschaltet, es wird nichts gelöscht und nicht auf eigene Faust nachgeforscht. Die Meldestelle bewertet jede Meldung innerhalb einer Frist, die Sie festlegen, und stuft sie als Niedrig, Mittel oder Hoch ein, jeweils mit Merkmalen, Entscheidungsbefugnis und Beispiel. Bei Stufe Hoch entscheidet die Geschäftsleitung.

Der Ablauf der Behandlung führt vom Eindämmen über das Sichern von Spuren und das Beseitigen der Ursache bis zur Wiederherstellung aus geprüften Sicherungen und zum Abschluss. Vorfälle der Stufen Mittel und Hoch werden innerhalb einer festgelegten Frist nachbereitet, die Maßnahmen gegen Wiederholung werden mit Verantwortlichen und Terminen festgehalten, und die Erkenntnisse fließen in die nächste Schulung ein.

Vorschau

So sieht die Vorlage aus

Verkleinerte Darstellung aus der Datei im Paket. Eckige Klammern markieren die Stellen, die Sie anpassen.

  • IS-RL-04: Deckblatt mit Dokumentenlenkung

  • IS-RL-04: Inhalt und Änderungshistorie

  • NIS-RL-04: Deckblatt mit Dokumentenlenkung

Gliederung

Inhalt der Dateien

Die Gliederung stammt aus der ausgelieferten Datei. Jedes Word-Dokument hat zusätzlich Deckblatt mit Dokumentenlenkung, Inhaltsverzeichnis und Änderungshistorie.

WordIS-RL-04 Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Word, 7 Seiten. Erkennen, melden, behandeln und nachbereiten.

  • 1 Zweck
  • 2 Geltungsbereich
  • 3 Rollen und Verantwortung
  • 4 Was ein Sicherheitsvorfall ist
  • 5 Erkennen und melden
  • 6 Bewerten und behandeln
  • 7 Information von Kunden und Behörden
  • 8 Nachbereiten
  • 9 Dokumentation
  • 10 Mitgeltende Dokumente
  • Anhang A: Vorfallprotokoll

WordNIS-RL-04 Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Word, 8 Seiten. Erkennen, einstufen, behandeln und nachbereiten.

  • 1 Zweck
  • 2 Geltungsbereich
  • 3 Rollen und Verantwortung
  • 4 Was ein Sicherheitsvorfall ist
  • 5 Erkennen und melden
  • 6 Bewerten und behandeln
  • 7 Information von Kunden und Behörden
  • 8 Nachbereiten
  • 9 Dokumentation
  • 10 Mitgeltende Dokumente
  • Anhang A: Vorfallprotokoll
  • Anhang B: Erste Prüfung der Meldepflicht

4 Was ein Sicherheitsvorfall ist

IS-RL-04 Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Eine Begriffsbestimmung und sieben typische Beispiele vom Phishing bis zur Meldung eines Dienstleisters. Im Zweifel wird gemeldet.

5 Erkennen und melden

IS-RL-04 Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Meldung an die Meldestelle über die festgelegten Kontakte, auch außerhalb der Geschäftszeiten. Verhaltensregeln für das betroffene Gerät und keine Nachteile für Personen, die einen eigenen Fehler melden.

6 Bewerten und behandeln

IS-RL-04 Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Einstufung in drei Stufen mit Merkmalen, Entscheidungsbefugnis und Beispielen, danach der Ablauf vom Eindämmen bis zum Abschluss. Bei Stufe Hoch prüft die Geschäftsleitung eine Strafanzeige.

7 Information von Kunden und Behörden

IS-RL-04 Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Frist für die Information betroffener Kunden, Inhalt der Mitteilung, Prüfung der Datenschutzmeldung und weiterer Meldepflichten. Auskünfte an Presse und Öffentlichkeit gibt nur die Geschäftsleitung.

Anhang A: Vorfallprotokoll

IS-RL-04 Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Ein Formular je Vorfall mit laufender Nummer, Beobachtung, betroffenen Systemen und Daten, Einstufung, Sofortmaßnahmen, Information von Kunde, Behörde oder Versicherung, Ursache und Abschluss.

Anhang B: Erste Prüfung der Meldepflicht

NIS-RL-04 Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Nur in der NIS2-Fassung: ein Bogen für Vorfälle der Stufen Mittel und Hoch mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung, drei Prüffragen, dem Ergebnis und dem Zeitpunkt der frühen Erstmeldung.

Auszug

Wörtlich aus der Vorlage

Das betroffene Gerät wird vom Netzwerk getrennt (Netzwerkkabel ziehen, WLAN ausschalten), aber nicht ausgeschaltet, damit Spuren erhalten bleiben.

IS-RL-04 Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Wer einen Vorfall oder einen eigenen Fehler meldet, hat deswegen keine Nachteile zu befürchten.

IS-RL-04 Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Die Fristen dieser drei Meldewege laufen nebeneinander und werden nicht gegeneinander verrechnet.

NIS-RL-04 Richtlinie Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Was Sie anpassen

PlatzhalterWas Sie festlegenDokument
[vier Stunden]Die Frist, in der die Meldestelle eine Meldung bewertet und einstuft.IS-RL-04
[vier Wochen]Die Frist für die Nachbereitung eines Vorfalls der Stufen Mittel und Hoch nach Abschluss.IS-RL-04
[24]Die Frist in Stunden, in der betroffene Kunden spätestens informiert werden.IS-RL-04
[Ablageort, zum Beispiel Kundenakte oder Vertragsliste]Wo die vertraglich vereinbarten Fristen und Ansprechpartner je Kunde stehen.IS-RL-04
[IT-Dienstleister, Notfallkontakt der Cyberversicherung]Wer bei Stufe Hoch als externe Hilfe hinzugezogen wird.IS-RL-04
[Name oder Funktion]Wer die Meldestelle vertritt.IS-RL-04
[drei Jahre]Wie lange die Vorfallprotokolle mindestens aufbewahrt werden.IS-RL-04

Einsatz

Wofür Sie eine Richtlinie für Sicherheitsvorfälle brauchen

Im Lieferantenfragebogen will ein Kunde wissen, ob es einen geregelten Umgang mit Vorfällen gibt und wann er informiert wird. Abschnitt 7 regelt das: Sind Daten oder Systeme eines Kunden betroffen oder kann das nicht ausgeschlossen werden, wird der Kunde unverzüglich informiert, spätestens innerhalb der eingetragenen Frist, sofern vertraglich keine kürzere vereinbart ist. Die Information gibt die Geschäftsleitung frei.

Für personenbezogene Daten nennt die Vorlage die Frist des Art. 33 DSGVO von 72 Stunden ab Kenntnis und lässt die oder den Datenschutzbeauftragten prüfen, ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde nötig ist. Weitere Meldepflichten, etwa gegenüber der Cyberversicherung nach den Versicherungsbedingungen, prüft die Geschäftsleitung.

Im NIS2-Paket ist die Richtlinie dem Bereich Nr. 2 des § 30 Abs. 2 BSIG zugeordnet, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen. Sie verbindet die Behandlung mit der Meldepflicht nach § 32 BSIG: Bei jedem Vorfall prüft die Meldestelle, ob ein erheblicher Sicherheitsvorfall vorliegt, und dokumentiert die Prüfung auch dann, wenn nicht gemeldet wird. Die Fristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat nach der 72-Stunden-Meldung regelt der Meldeprozess, der ebenfalls im NIS2-Paket enthalten ist.

Die Fassungen in beiden Paketen

Die NIS2-Fassung (NIS-RL-04) lässt Meldungen unverzüglich und auch außerhalb der Geschäftszeiten bewerten, weil die Fristen des Meldeprozesses ab Kenntniserlangung laufen. Die Lieferantenaudit-Fassung (IS-RL-04) bewertet während der Geschäftszeiten. In der NIS2-Fassung ist Abschnitt 7 um die Prüfung ergänzt, ob ein erheblicher Sicherheitsvorfall im Sinne des BSI-Gesetzes vorliegt, und um die Regel, dass die Fristen der drei Meldewege nebeneinander laufen. Dazu kommt Anhang B zur ersten Prüfung der Meldepflicht. Für die Kontakte verweist die Lieferantenaudit-Fassung auf das Dokument Meldewege und Notfallkontakte, die NIS2-Fassung auf Krisenstab und Alarmierungsliste.

Im Lieferantenaudit-Paket enthalten

490 €netto, zzgl. USt. Einmalig, 10 Dokumente in Word und Excel

Alle 10 Dokumente des Pakets ansehen

Im NIS2-Paket enthalten

1.490 €netto, zzgl. USt. Einmalig, 25 Dokumente in Word und Excel

Alle 25 Dokumente des Pakets ansehen

Häufige Fragen

Fragen zur Vorlage

Was unterscheidet die Richtlinie vom Meldeprozess im NIS2-Paket?

Die Richtlinie regelt die interne Behandlung jedes Vorfalls, vom Erkennen bis zur Nachbereitung. Der Meldeprozess mit Fristen und Meldevorlagen regelt die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle nach § 32 BSIG. Die NIS2-Fassung der Richtlinie verbindet beide über die Prüfung in Abschnitt 7 und den Bogen in Anhang B.

Welche Fristen schlägt die Vorlage vor?

In eckigen Klammern: Bewertung einer Meldung innerhalb von vier Stunden, Information betroffener Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung, Nachbereitung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss und Aufbewahrung der Protokolle für mindestens drei Jahre. Vertraglich vereinbarte kürzere Fristen gehen bei der Kundeninformation vor. Die 72 Stunden des Art. 33 DSGVO stehen ohne Klammer im Text.

Wie umfangreich ist die Richtlinie?

Die Lieferantenaudit-Fassung hat 7 Seiten, die NIS2-Fassung mit Anhang B 8 Seiten, beide als Word-Datei (DOCX). Das Vorfallprotokoll ist als Formular in Anhang A enthalten. Im NIS2-Paket gibt es zusätzlich ein Vorfallprotokoll in Excel.

Gibt es die Richtlinie einzeln?

Nein, sie ist in beiden Paketen enthalten: im Lieferantenaudit-Paket für 490 € netto und im NIS2-Paket für 1.490 € netto. Im NIS2-Paket kommen der Meldeprozess mit Meldevorlagen und das Vorfallprotokoll in Excel hinzu.

Die Vorlagen sind Arbeitshilfen und keine Rechtsberatung. Sie müssen an Ihr Unternehmen angepasst werden. Eine Zusage, dass ein Audit oder eine Prüfung bestanden wird, geben wir nicht.

Frist im Nacken?

Auslieferung als Download nach Zahlungseingang. Eckige Klammern markieren die Stellen, die Sie anpassen.